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Zahnzusatzversicherung HanseMerkur EZ+EZT+EZP Leistungsangebot

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HanseMerkur EZ+EZT+EZP

Zahnzusatzversicherung – Tarif HanseMerkur EZ+EZT+EZP

Allgemeine Tarifdetails

Implantate

90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Die Anzahl der Implantate ist begrenzt. Es werden maximal 4 Implantate im Unterkiefer und 6 Implantate im Oberkiefer geleistet. Bereits vorhandene Implantate verringern die Leistungen entsprechend.

Materialkosten und zahntechnische Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung erstattet.

Kronen / Brücken / Prothesen

90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Materialkosten und zahntechnische Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung erstattet.

Inlays

90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Materialkosten und zahntechnische Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse Merkur Zahnversicherung erstattet.

Keramikverblendungen

90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Die Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung kommt für die Kosten von Verblendungen bis zu den 6er-Zähnen auf (sichtbarer Bereich der Zähne). Die Kosten für Verblendungen an den 7er, und 8er-Zähnen sind nicht erstattungsfähig, da hier keine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Vielmehr handelt es sich hier um rein kosmetische Maßnahmen.

Materialkosten und zahntechnische Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse Merkur Versicherung erstattet.

Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen

Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.

Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.

Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.

Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.

Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.

Regelversorgung

100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgung“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.

Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).

Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.

Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.

Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).

Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.

Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.

Zahnbehandlung

Kieferorthopädie

Die Zahnzusatzversicherung der Hanse Merkur Versicherung sieht keine Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen (Zahnspangen) vor.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

100% Leistung für professionelle Zahnreinigung

Kosten für professionelle Zahnreinigungen und zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen werden zu 100% übernommen, maximal jedoch 50 Euro pro Kalenderjahr.

Kunststofffüllungen

100% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Der Tarif übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Der Tarif sieht keine Leistungen für Wurzelbehandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien vor.

Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung

Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und entstehen darüber hinaus Mehrkosten, werden diese Mehrkosten zu 100% von der Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung übernommen.

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Der Tarif sieht keine Leistungen für Parodontalbehandlungen vor.

Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung

Der Tarif sieht keine Leistungen für Parodontalbehandlungen vor.

Fissurenversiegelung

100% Erstattung für Fissurenversiegelungen.

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen

Die Leistung der Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:

Es gelten folgende Begrenzungen für Zahnersatzmaßnahmen:

  • Leistungen im ersten Jahr maximal 600 Euro
  • Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.200 Euro
  • Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.800 Euro
  • Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 2.400 Euro

Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

Wartezeiten für Zahnbehandlungen

Die Wartezeit für Zahnbehandlungen beläuft sich auf 6 Monate.

Wartezeiten für Zahnersatz

Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beläuft sich auf 6 Monate.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Sie können die Zahnzusatzversicherung immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Beginnen Sie die Zahnzusatzversicherung unterjährig, z.B. zum 01.04.2011, dann haben Sie das erste Vertragsjahr bereits am 31.12.2011 absolviert (so genanntes Rumpfjahr). Sie können den Vertrag daher erstmals zum 31.12.2012 kündigen.

Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz

Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.

Versicherung fehlender Zähne

Es können bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden. Pro fehlenden Zahn wir dein Zuschlag in Höhe von 3 Euro berechnet.

Ab dem 4. fehlenden Zahn wir der Antrag abgelehnt.

Tarifbesonderheiten

Materialkosten und zahntechnische Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung erstattet.

Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 40% angerechnet

Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.

Antragstellung

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

© Zahnzusatzversicherung.me

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