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Zahnzusatzversicherung Janitos Dental Plus Tarife

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Janitos Dental Plus

Zahnzusatzversicherung – Tarif Janitos Dental Plus

Zahnersatz

Implantate

80-90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft.

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist 
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Die Zahnzusatzversicherung Janitos Dental Plus sieht keine Anzahlbegrenzung für Implantate vor. Zahntechnische Materialkosten  und Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Janitos Zahnzusatzversicherung erstattet.

Kronen / Brücken / Prothesen

80-90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft.

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist 
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Die Zahnzusatzversicherung Janitos Dental Plus sieht keine tarifliche Anzahlbegrenzung für Kronen / Brücken / Prothesen vor. Zahntechnische Materialkosten  und Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Janitos Zahnzusatzversicherung erstattet.

Inlays

80-90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Die Zahnzusatzversicherung Janitos Dental Plus sieht keine tarifliche Anzahlbegrenzung für Inlays vor. Zahntechnische Materialkosten  und Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Janitos Zahnzusatzversicherung erstattet.

Keramikverblendungen

80-90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft.

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Die Zahnzusatzversicherung Janitos Dental Plus sieht keine Begrenzung für Zahnverblendungen vor.  Zahntechnische Materialkosten  und Laborarbeiten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Janitos Zahnzusatzversicherung erstattet.

Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen

80-90% Leistung für Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen und abhängig vom Bonusheft.

Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert.

Regelversorgung

100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).

Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgung“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

90% Leistung für professionelle Zahnreinigung.

Kosten für die professionelle Zahnreinigungen werden zu 90% erstattet, maximal jedoch 90 € pro Jahr.

Kunststofffüllungen

80-90% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft.

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Hochwertige Kunststofffüllungen werden je nach Bonusheftstufe zwischen 80% und 90% erstattet.

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung für Wurzelbehandlungen ohne Kassenleistung.

Fällt die Wurzelbehandlung nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die Janitos Dental Plus Zahnzusatzversicherung diese Kosten zu 100%.

Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung

Keine Leistung für Wurzelbehandlungen mit Kassenleistung.

Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstandenen Kosten übernimmt. Entstehen bei der Behandlung Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), werden diese Kosten auch nicht von der Janitos Dental Plus Zahnzusatzversicherung erstattet.

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Fällt die Parodontalbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.

Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung

100% Leistung für Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung.

Fällt die Parodontalbehandlung nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die Janitos Dental Plus Zahnzusatzversicherung diese Kosten zu 100%.

Fissurenversiegelung

90% Erstattung für Fissurenversiegelung.

Kosten für Fissurenversiegelung werden zu 90% erstattet, maximal jedoch 90 Euro pro Kalenderjahr für Fissurenversiegelung und professionelle Zahnreinigungen zusammen.

Kieferorthopädie

Leistung bei Erwachsenen:

Die Zahnzusatzversicherung Janitos Dental Plus leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen.

Leistung bei Kindern, bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr:

Wird eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 80% der anfallenden Behandlungskosten erstattet (z.B. KIG 2). Über die gesamte Vertragslaufzeit sind Rechnungen bis maximal 5.000 Euro Gesamtbetrag zu 80% erstattungsfähig, die höchstmögliche Erstattung liegt damit bei 4.000 Euro (5.000 Euro, davon 80% entspricht 4.000 Euro Erstattung).

Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (KIG 3-5), sieht der Tarif Janitos Dental Plus keine weiteren Leistungen mehr vor. Eventuell entstehende Mehrkosten durch z.B. Kunststoffbrackets müssen privat getragen werden.

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen

Die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen sind in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:

  • Leistungen im 1. Jahr maximal 1.000 Euro
  • Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 2.000 Euro
  • Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 3.000 Euro
  • Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 4.000 Euro

Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen für Zahnersatzmaßnahmen.

Für kieferorthopädische Maßnahmen gilt folgende Summenbegrenzung:

  • Leistungen im 1. Jahr maximal 500 Euro
  • Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.000 Euro
  • Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.500 Euro
  • Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 2.000 Euro

Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen für kieferorthopädische Maßnahmen.

Für Zahnbehandlungen gelten diese Summenbegrenzungen nicht, hier leistet der Tarif von Anfang an unbegrenzt.

Wartezeiten für Zahnbehandlungen

8 Monate Wartezeit für Zahnbehandlungen.

Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie

8 Monate Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen, sowie kieferorthopädischen Behandlungen.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Leistungen werden generell bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherung eingegangen sein.

Haben Sie Ihre Zahnzusatzversicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.03.2013 kündigen.

Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz

Bereits vorhandene Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.

Versicherung fehlender Zähne

Es können bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden. Bei keinem oder einem fehlenden Zahn erfolgt die Annahme unter normalen Bedingungen. Haben Sie zwei oder drei fehlende Zähne, gilt folgende abgeänderte Summenstaffel vereinbart:

  • Leistungen im 1. Jahr maximal 500 Euro
  • Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.000 Euro
  • Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.500 Euro
  • Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 2.000 Euro

Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen für Zahnersatzmaßnahmen.

Ab 4 fehlenden Zähnen wird der Versicherungsschutz abgelehnt.

Tarifliche Besonderheiten

Ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.  Wird die Behandlung vor Genehmigung des Heil- & Kostenplans begonnen,  wird der 1.000 Euro übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen um 50 % gekürzt.

Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). In diesem Fall  werden jedoch die erstattungsfähigen Aufwendungen um 50 % gekürzt.

Erstattungsfähig sind Akupunkturleistungen zur Schmerzbehandlung und bei der Anästhesie, sowie eine Vollnarkose bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 250,- Euro pro Versicherungsjahr.

Die Material- und Laborkosten werden gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.

Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag jährlich Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.

Antragstellung

Tragen Sie bei Antragsstellung bereits herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen), oder haben Sie eine Zahnfleischerkrankung (Parodontose), wird Ihr Antrag abgelehnt.

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

© Zahnzusatzversicherung.me

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