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Continentale CEZP
Zahnzusatzversicherung – Tarif Continentale CEZP
Zahnersatz
Implantate
80-90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft noch keine 5 Jahren geführt wurde
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahre geführt wurde
Der Tarif erstattet maximal 6 Implantate im Unterkiefer und 6 Implantate im Oberkiefer.
Kronen / Brücken / Prothesen
80-90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft noch keine 5 Jahren geführt wurde
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahre geführt wurde
Inlays
80-90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft noch keine 5 Jahren geführt wurde
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahre geführt wurde
Der Tarif sieht keine tarifliche Begrenzung für Inlays vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Keramikverblendungen
80-90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft noch keine 5 Jahren geführt wurde
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahre geführt wurde
Es gibt keine Begrenzungen für Verblendungen.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.
Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung
100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgungt“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsset“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssent“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgungt“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgungt“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Zahnbehandlung
Kieferorthopädie
Der Tarif der Continentale Zahnzusatzversicherung sieht hier keine Leistung vor.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung
Kosten für die professionelle Zahnreinigung werden zu 100% erstattet, maximal jedoch 80 Euro pro Kalenderjahr.
Kunststofffüllungen
100% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Die Continentale Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht die Continentale Zahnzusatzversicherung keine Leistungen für eventuell darüber hinaus entstehende Mehrkosten vor.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht die Continentale Zahnzusatzversicherung keine Leistungen für eventuell darüber hinaus entstehende Mehrkosten vor.
Fissurenversiegelung
100% Erstattung für Fissurenversiegelungen.
Kosten für Fissurenversiegelungen (sowie für professionelle Zahnreinigungen) werden zu 100% erstattet, maximal jedoch 80 Euro pro Kalenderjahr.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Die Leistung der Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
- Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.000 Euro
- Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.500 Euro
- Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 3.000 Euro
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten für Zahnbehandlungen
Die Wartezeit für Zahnbehandlungen beläuft sich auf 3Monate.
Wartezeiten für Zahnersatz
Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beläuft sich auf 8 Monate.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Versicherungsjahresschluss gestellt werden.
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Bei Vertragsbeginn vorhandene (herausnehmbare) Prothesen können nicht mitversichert werden.
Versicherung fehlender Zähne
Ein fehlender Zahn kann ohne Erschwernisse mitversichert werden.
Haben Sie 2-3 fehlende Zähne, können diese nur mit einer erweiterten Summenbegrenzung wie folgt eingeschlossen werden:
- Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 500 Euro
- Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 7500 Euro
- Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 1.500 Euro
Ab 4 fehlenden Zähnen wird der Versicherungsschutz abgelehnt.
Tarifliche Besonderheiten:
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Antragstellung
Im Antrag wird nach Zahnersatz gefragt, der älter als 10 Jahre ist.
Eine normale Annahme (bis zu einem fehlende Zahn) ist möglich, wenn Sie maximal 2 Zähne mit Zahnersatz älterem als 10 Jahre versorgt haben.
Haben Sie 3 oder mehr Zähne mit Zahnersatz älter als 10 Jahre versorgt, dann greift folgende erweiterte Summenbegrenzung:
- Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 500 Euro
- Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 7500 Euro
- Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 1.500 Euro
In diesem Fall ist es unter Umständen ratsam, auf eine andere Zahnzusatzversicherung auszuweichen, die in den ersten Jahren höhere Erstattungen leistet, wie z.B. die ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung. Für Risikovoranfragen können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen – Kontakt Zahnzusatzversicherung.me