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Allianz ZahnBest + ZahnFit
Zahnzusatzversicherung – Tarif Allianz ZahnBest + ZahnFit
Zahnersatz
Implantate
90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Der Tarif leistet für die implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen (Diagnostik), die Setzung des Implantates, sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Behandlungen.
Die Tarifkombination ZahnBest + ZahnFit sieht keine Anzahlbegrenzung für Implantate vor. Lediglich die Material- und Laborkosten werden bis zu den Höchstgrenzen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Kronen / Brücken / Prothesen
90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Der Tarif sieht keine Anzahlbegrenzung für Kronen/Brücken/Prothesen vor. Lediglich die Material- und Laborkosten werden bis zu den Höchstgrenzen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Inlays
90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Der Tarif Allianz ZahnBest + ZahnFit sieht keine Anzahlbegrenzung für Inlays vor. Lediglich die Material- und Laborkosten werden bis zu den Höchstgrenzen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Keramikverblendungen
90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Die Zahnzusatzversicherung der Allianz Versicherung kommt für die Kosten keramischer Verblendungen bis zu den hintersten Backenzähnen auf (7er Zähne). Lediglich Verblendungen für die Weisheitszähne (8er Zähne) sind nicht erstattungsfähig.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
90% Leistung für Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert.
Regelversorgung
100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgungt“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.
Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten für professionelle Zahnreinigungen werden zu 100% erstattet, maximal jedoch 50 Euro pro Jahr.
Kunststofffüllungen
100% Leistung für Kunststofffülllungen (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Die Allianz ZahnBest + ZahnFit Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten für hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
100% Leistung für Wurzelbehandlungen ohne Kassenleistung.
Fällt die Wurzelbehandlung nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die Allianz Zahnzusatzversicherung diese Kosten zu 100%.
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Keine Leistung für Wurzelbehandlungen mit Kassenleistung.
Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstandenen Kosten übernimmt. Entstehen bei der Behandlung Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), werden diese Kosten auch nicht von der Allianz Zahnzusatzversicherung erstattet.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
100% Leistung für Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung.
Fällt die Parodontalbehandlung nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die Allianz Zahnzusatzversicherung ZahnBest + ZahnFit diese Kosten zu 100%.
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Keine Leistung Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung.
Fällt die Parodontalbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstandenen Kosten übernimmt. Entstehen bei der Behandlung Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), werden diese Kosten auch nicht von der Allianz Zahnzusatzversicherung erstattet.
Fissurenversiegelung
100% Erstattung für Fissurenversiegelung.
Kosten für Fissurenversiegelung werden zu 100% erstattet, wenn die versicherte Person noch nicht 21 Jahre alt ist.
Kieferorthopädie
Leistung bei Erwachsenen:
Der Tarif Allianz ZahnBest + ZahnFit sieht keine Leistung bei Erwachsenen vor.
Leistung bei Kindern(für bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abgeschlossene Behandlungen):
Wird eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig und leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 90% der entstehenden Kosten erstattet (z.B. KIG 2), maximal werden jedoch Rechnungen bis zu einem Betrag von 2.000 Euro anerkannt.
Fällt die Behandlung in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse (ist in KIG 3-5 der Fall), dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung Allianz ZahnBest + ZahnFit eventuell anfallende Mehrkosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden zu 90%, maximal jedoch bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro.
Für die Behandlung anfallende Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Die Leistung der Allianz ZahnBest + ZahnFit Zahnzusatzversicherung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:
Summenbegrenzung für Zahnersatz (Tarif ZahnBest):
- Leistungen im 1. Jahr maximal 500 Euro
- Leistungen im 2. Jahren maximal 1.000 Euro
- Leistungen im 3. Jahren maximal 1.500 Euro
- Leistungen im 4. Jahren maximal 2.000 Euro
Summenbegrenzung für Zahnbehandlungen (Tarif ZahnFit):
- Leistungen im 1. Jahr maximal 250 Euro
- Leistungen im 2. Jahren maximal 500 Euro
- Leistungen im 3. Jahren maximal 750 Euro
- Leistungen im 4. Jahren maximal 1.000 Euro
Ab dem 5. Jahr, sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten für Zahnbehandlungen
8 Monate Wartezeit für Zahnbehandlungen.
Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie
8 Monate Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen, sowie kieferorthopädischen Behandlungen.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Als Versicherungsjahr ist hier das Kalenderjahr zu verstehen. Das erste Versicherungsjahr endet immer zum 31.12. eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf, Ihre Kündigung muss also spätestens bis zum 30.09 beim Versicherer eingegangen sein.
Haben Sie Ihre Zahnzusatzversicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.12.2013 kündigen, danach immer zum 31.12 eines jeden Jahres.
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Bereits vorhandene Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Versicherung fehlender Zähne
Bis zu 3 fehlende Zähne können im Tarif Allianz ZahnBest + ZahnFit mitversichert werden. Für jeden bei Vertragsbeginn fehlenden Zahn wird ein Beitragszuschlag von 4,10 Euro erhoben.
Ab 4 fehlenden Zähnen ist kein Versicherungsschutz mehr möglich.
Tarifliche Besonderheiten
Die Beiträge der Allianz ZahnBest + ZahnFit Zahnzusatzversicherung wurden mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung, wie dies bei anderen Versicherungstarifen der Fall ist.
Sind umfangreichere Zahnbehandlungs-, Zahnersatz-, oder kieferorthopädische Maßnahmen notwendig, sind Sie verpflichtet, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei der Allianz Versicherung einreichen.
Antragstellung
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.