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Allianz Zahn Plus
Zahnzusatzversicherung – Tarif Allianz Zahn Plus
Zahnersatz
Implantate
70% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Diese Zahnersatzversicherung Allianz ZahnPlus verzichtet auf eine Anzahlbegrenzung für Implantate. Lediglich die Material- und Laborkosten werden bis zu den Höchstgrenzen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Kronen / Brücken / Prothesen
70% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Diese Zahnersatzversicherung Allianz ZahnPlus verzichtet auf eine Anzahlbegrenzung für Kronen/Brücken/Prothesen. Lediglich die Material- und Laborkosten werden bis zu den Höchstgrenzen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Inlays
70% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Diese Zahnersatzversicherung Allianz ZahnPlus verzichtet auf eine Anzahlbegrenzung für Inlays. Lediglich die Material- und Laborkosten werden bis zu den Höchstgrenzen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Keramikverblendungen
70% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
70% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft. Die Allianz Zahnzusatzversicherung kommt für die Kosten von Verblendungen bis einschließlich Zahn 7 auf.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
70% Leistung für Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert.
Regelversorgung
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten für professionelle Zahnreinigungen werden zu 100% erstattet, maximal jedoch 50 Euro pro Jahr.
Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Keine Leistung für professionelle Zahnreinigungen.
Kunststofffüllungen
Keine Leistung für Kunststofffüllungen.
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Keine Leistung für Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung.
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Keine Leistung für Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Keine Leistung für Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung.
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Keine Leistung für Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung.
Fissurenversiegelung
Keine Leistung für Fisssurenversiegelung.
Kieferorthopädie
Keine Leistung für kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern und Erwachsenen.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Die vertraglichen Leistungen der Allianz ZahnPlus Zahnzusatzversicherung sind in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:
- Leistungen im 1. Jahr maximal 400 Euro
- Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 800 Euro
- Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.200 Euro
- Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 1.600 Euro
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten für Zahnersatz
Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beläuft sich auf 8 Monate.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden generell bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
In Einzelfällen werden auch medizinisch begründete Kosten über dem 3,5-fachen Satz anerkannt, wenn Sie vorab einen Heil- und Kostenplan bei der Versicherung eingereicht und eine Kostenzusage von der Allianz Versicherung erhalten habe.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Als Versicherungsjahr ist hier das Kalenderjahr zu verstehen. Das erste Versicherungsjahr endet immer zum 31.12. eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf, Ihre Kündigung muss also spätestens bis zum 30.09 beim Versicherer eingegangen sein.
Haben Sie Ihre Zahnzusatzversicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.12.2013 kündigen, danach immer zum 31.12 eines jeden Jahres.
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Bereits vorhandene Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Versicherung fehlender Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden. Für jeden fehlenden Zahn wird ein Beitragszuschlag in Höhe von 2,90 Euro berechnet.
Ab vier fehlenden Zähnen wird der Antrag abgelehnt.
Tarifliche Besonderheiten
In Einzelfällen werden auch medizinisch begründete Kosten über dem 3,5-fachen Satz anerkannt, wenn Sie vorab einen Heil- und Kostenplan bei der Versicherung eingereicht und eine Kostenzusage von der Allianz Versicherung erhalten habe.
Die Beiträge der Allianz Versicherung wurden mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung, wie dies bei anderen Versicherungstarifen der Fall ist.
Antragstellung
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.