Universa dent | privat
Für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen werden 80-90% der Kosten übernommen (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse).
Es können bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden. Vorhandene Prothesen gelten als mitversichert
Leistungs-Schnellübersicht
Zahnersatzkosten werden mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu 80-90% Erstattet. Hierunter fallen unter anderem Leistungen für Implantate, Brücken, Kronen und Inlays.
Zahnbehandlungen werden in Verbindung mit den gesetzlichen Leistungen zu 80-90% übernommen. Hierzu gehören Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, sowie Fissurenversiegelung.
In den ersten 4 Jahren gibt es eine Summenbegrenzung. Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden. Der Tarif verzichtet eine Gesundheitsprüfung.
Leistungen im Detail
Zahnersatz, Implantate
80-90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Der Tarif leistet für die implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen (Diagnostik), die Setzung des Implantates, sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Behandlungen.
Der Tarif sieht keine Begrenzung für Implantate vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Kronen / Brücken / Prothesen
80-90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Inlays
80-90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Keramikverblendungen
80-90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Die Universa Zahnzusatzversicherung kommt für die Kosten von Verblendungen bis zum Backenzahn (bis zu den 7er Zähnen) auf.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.
Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung
100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgung“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Kieferorthopädie
Leistung bei Erwachsenen:
Die Zahnzusatzversicherung Universa dent | privat sieht hier keine Leistung vor.
Leistung bei Kindern:
Die Universa Zahnzusatzversicherung leiste bei kieferorthopädischen Behandlungen nur bei Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).
Wird eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig und Leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 80% der entstehenden Kosten, maximal jedoch 600 Euro je Kiefer übernommen (z.B. KIG 2).
Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (KIG 3-5), übernimmt der Taif auch 80% der eventuell entstehenden Mehrkosten. Die maximale Höchsterstattung liegt auch hier bei 600 Euro je Kiefer.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung
Kosten für professionelle Zahnreinigungen und zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen sind auf maximal 75 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Kunststofffüllungen
80-90% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Der Tarif übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 60-70% übernommen.
– 64% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 68% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 72% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden eventuell entstehende Mehrkosten zu 80-90% übernommen.
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 60-70% übernommen.
– 64% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 68% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 72% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden eventuell entstehende Mehrkosten zu 80-90% übernommen.
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Fissurenversiegelung
100% Erstattung für Fissurenversiegelungen.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Die Leistung der Universa Zahnzusatzversicherung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:
Es gelten folgende Summenbegrenzungen:
– Leistungen im ersten Jahr maximal 750 Euro
– Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.500 Euro
– Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 2.250 Euro
– Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 3.000 Euro
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten für Zahnbehandlungen
Die Wartezeit für Zahnbehandlungen beläuft sich auf 8Monate.
Wartezeiten für Kieferorthopädie
Die Wartezeit für Kieferorthopädie beläuft sich auf 8Monate.
Wartezeiten für Zahnersatz
Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beläuft sich auf 8 Monate.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsablauf gestellt werden.
Maßgebend ist nicht das Kalenderjahr, sondern immer der tatsächliche Versicherungsbeginn. Haben Sie Ihre Versicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.03.2013 kündigen.
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Versicherung fehlender Zähne
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Tarifbesonderheiten
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Es werden keine Fragen zu Ihrem Zahnstatus gestellt.
Reichen Sie im 1. Versicherungsjahr einen zahnärztlichen Befundbericht ein, erhalten Sie einen einmaligen 75 €-Gutschein für Prophylaxemaßnahmen.
Es ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen, wenn die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung nicht leistet.
Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Diese Kürzung beläuft sich bei Inlays, Onlays und Funktionsdiagnostik auf 20 % und bei Zahnersatz auf 40 % des Rechnungsbetrages.
Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.
Antragstellung
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Es werden keine Fragen zu Ihrem Zahnstatus gestellt.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.