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Leistungen der Württembergische ZG70 + BZG20 + ZB Zahnzusatzversicherung

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Für Zahnbehandlungsmaßnahmen werden 100%, für Zahnersatzmaßnahmen werden ebenfalls 100% der Kosten übernommen (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse).

Es können bis zu 8 fehlende Zähne mitversichert werden.

Leistungs-Schnellübersicht

Zahnersatzkosten werden mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse 100% Erstattet. Hierunter fallen unter anderem Leistungen für Implantate, Brücken, Kronen und  Inlays. 

Zahnbehandlungen werden in Verbindung mit den gesetzlichen Leistungen zu 100% übernommen. Hierzu gehören Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, sowie Fissurenversiegelung.

In den ersten 4 Jahren gibt es eine Summenbegrenzung. Es können zudem bis zu 8 fehlende Zähne mit einer erweiterten Leistungsstaffel mitversichert werden.

 

Leistungen im Detail

Zahnersatz, Implantate

100% Leistung für Implantate  (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse). Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung setzt sich wie folgt zusammen:

–  90% vom Rechnungsbetrag übernimmt die Württembergischen Zahnzusatzversicherung

–  Die Leistungen der Krankenkasse (Festzuschuss) kommt hier noch hinzu

–  Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse zusammen sind auf 100% vom Rechnungsbetrag begrenzt

Beispiel: Ein Implantat kostet 1.800 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 288 Euro.

Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 1.800 Euro und entspricht somit 100% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:

–   Erstattung der Zahnzusatzversicherung 1.512 Euro

–   Erstattung Krankenkasse (Festzuschuss) 288 Euro

Der Tarif leistet für die implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen (Diagnostik), die Setzung des Implantates, sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Behandlungen.

Der Tarif sieht keine Begrenzung für Implantate vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).   

Kronen / Brücken / Prothesen

100% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen  (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse). Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung setzt sich wie folgt zusammen:

–  90% vom Rechnungsbetrag übernimmt die Württembergischen Zahnzusatzversicherung

–  Die Leistungen der Krankenkasse (Festzuschuss) kommt hier noch hinzu

–  Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse zusammen sind auf 100% vom Rechnungsbetrag begrenzt

Beispiel: Ein Implantat kostet 600 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 122 Euro.

Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 600 Euro und entspricht somit 100% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:

–  Erstattung der Zahnzusatzversicherung 478 Euro

–  Erstattung Krankenkasse (Festzuschuss) 122 Euro

 

Inlays

bis zu 100% Leistung für Inlays  (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse). Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung setzt sich wie folgt zusammen:

–  90% vom Rechnungsbetrag übernimmt die Württembergischen Zahnzusatzversicherung

–  Die Leistungen der Krankenkasse (Festzuschuss) kommt hier noch hinzu

–  Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse zusammen sind auf 100% vom Rechnungsbetrag begrenzt

Beispiel: Ein Implantat kostet 500 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 40 Euro.

Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 490 Euro und entspricht somit 98% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:

–  Erstattung der Zahnzusatzversicherung 450 Euro

–  Erstattung Krankenkasse (Festzuschuss) 40 Euro

Der Tarif sieht keine tariflichen Begrenzungen für Inlays vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).

Keramikverblendungen

100% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen  (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung kommt für die Kosten von Verblendungen bis zu den 6er-Zähnen auf (sichtbarer Bereich der Zähne). Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen sind nicht erstattungsfähig, da hier keine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Vielmehr handelt es sich hier um rein kosmetische Maßnahmen.

Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen

Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.

Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.

Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.

Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.

Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.

 

Regelversorgung

100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgung“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.   

Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).

Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.

Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.

Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).

Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.

Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.

 

Kieferorthopädie

Der Tarif der Württembergischen Zahnzusatzversicherung sieht hier keine Leistung vor.

 

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

100% Leistung für professionelle Zahnreinigung

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für eine professionelle Zahnreinigung komplett. Pro Jahr können ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme durchgeführt werden. Besteht darüber hinaus eine medizinische Notwendigkeit, die Zahnreinigung öfter durchzuführen (z.B. Parodontosebehandlung), werden auch diese Kosten übernommen.

Kunststofffüllungen

100% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%.

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Fällt die Wurzelbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.  

Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung

Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten übernimmt.

Entstehend bei der Behandlung Mehrkosten (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), so kommt die Württembergische Zahnzusatzversicherung zu 100% für diese Mehrkosten auf. 

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Fällt die Parodontalbehandlung nicht in den Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.   

 

Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung

Fällt die Parodontosebehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten übernimmt.

Entstehend bei der Behandlung Mehrkosten (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), so kommt die Württembergische Zahnzusatzversicherung zu 100% für diese Mehrkosten auf. 

 

Fissurenversiegelung

100% Erstattung für Fissurenversiegelungen

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen

Die Leistung der Württembergischen Zahnzusatzversicherung ZG70 + BZG20 + ZB sind in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:

 

Die Rechnungsbeträge für Zahnersatzmaßnahmen sind wie folgt begrenzt:

–  Rechnungsbetrag im ersten Jahr maximal 1.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 2 Jahren maximal 2.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 3 Jahren maximal 3.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 4 Jahren maximal 4.000 Euro 

Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

 

Wartezeiten für Zahnbehandlungen 

Die Wartezeit für Zahnbehandlungen beläuft sich auf 3Monate.

 

Wartezeiten für Zahnersatz

Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beläuft sich auf 8 Monate.

 

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Es gilt das Jahr des Abschlusses als volles Versicherungsjahr.

 

Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz

Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.

Bei Vertragsbeginn vorhandene (herausnehmbare) Prothesen können mitversichert werden, jedoch greift dann eine verlängerte Summenbegrenzung.

 

Versicherung fehlender Zähne

Es können bis zu 8 fehlende Zähne mitversichert werden.

Bis zu 2 fehlenden Zähnen ist ein Annahme zu normalen Bedingungen möglich.

Bei 3-6 fehlenden Zähnen gilt folgende Leistungsstaffel als vereinbart:

–  Rechnungsbetrag im ersten 18 Monaten maximal 1.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 36 Monaten maximal 2.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 54 Monaten maximal 3.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 72 Monaten maximal 4.000 Euro 

Bei 7-8 fehlenden Zähnen gilt folgende Leistungsstaffel als vereinbart:

–  Rechnungsbetrag im ersten 24 Monaten maximal 1.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 48 Monaten maximal 2.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 72 Monaten maximal 3.000 Euro 

–  Rechnungsbetrag in den ersten 96 Monaten maximal 4.000 Euro 

Ab neun fehlenden Zähnen wird der Antrag abgelehnt.

Haben Sie neben fehlenden Zähnen noch Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen, Brücken, etc.) älter als 10 Jahre im Mund, kann sich hierdurch die Leistungsstaffel ebenfalls verschlechtern, bzw. kann es auch zu einer Ablehnung des Antrages führen. Für Risikovoranfragen können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen – Kontakt Zahnzusatzversicherung.me

 

Tarifliche Besonderheiten:

Ab 1.500 Euro Rechnungsbetrag muss ein Heil- & Kostenplan in Kopie vorgelegt werden. Wird kein Heil- & Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung.

Der Tarif erbringt sehr gute Leistungen für Behandlungen beim Privatzahnarzt (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Zahnersatzmaßnahmen werden zu 70% erstattet. Die Leistungen für Zahnbehandlungen werden allerdings um 50% gekürzt.

Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.

Der Tarif leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
Durch eine zahnärztliche Untersuchung kann auf die vertragliche Wartezeit verzichtet werden.

 

Antragstellung:

Im Antrag wird nach vorhandenem Zahnersatz gefragt. Je nach Anzahl der mit Zahnersatz versorgten Zähne, kann es zu einer erweiterten Summenbegrenzung kommen.

Fand in den letzten 2 Jahren eine Parodontosebehandlung statt, führt dies zu einer Ablehnung.

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

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