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Zahnzusatzversicherung CSS ZB und ZE Top Tarife

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Zahnzusatzversicherung – Tarif CSS Flexi ZB + ZE Top

Zahnersatz

Implantate

80-90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Der Tarif leistet für die implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen (Diagnostik), die Setzung des Implantates, sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Behandlungen.

Der Tarif sieht keine Begrenzung für Implantate vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).

Kronen / Brücken / Prothesen

80-90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Inlays

80-90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Der Tarif sieht keine tariflichen Begrenzungen für Inlays vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).

Keramikverblendungen

80-90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) und abhängig vom Bonusheft

  • 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
  • 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
  • 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist

Die CSS Zahnzusatzversicherung kommt für die Kosten von Verblendungen bis zu den 6er-Zähnen auf (sichtbarer Bereich der Zähne). Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen sind nicht erstattungsfähig, da hier keine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Vielmehr handelt es sich hier um rein kosmetische Maßnahmen.

Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen

Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.

Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.

Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.

Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.

Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.

Regelversorgung

100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgungt“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.

Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsset“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssent“).

Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgungt“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.

Auf Basis dieser „Regelversorgungt“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.

Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).

Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.

Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.

Zahnbehandlung

Kieferorthopädie

Leistung bei Erwachsenen:

Der Tarif CSS ZB + ZE Top übernimmt bei Erwachsenen 80 % der entstehenden Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen.

Leistung bei Kindern:

Wird eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig und Leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 80% der entstehenden Kosten übernommen (z.B. KIG 2).

Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (KIG 3-5), übernimmt der Tarif der CSS Zahnzusatzversicherung eventuell entstehende Mehrkosten zu 80%, maximal jedoch 600 Euro je Kiefer.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

100% Leistung für professionelle Zahnreinigung

Die CSS Zahnzusatzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für eine professionelle Zahnreinigung komplett. Pro Jahr können ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme durchgeführt werden. Besteht darüber hinaus eine medizinische Notwendigkeit, die Zahnreinigung öfter durchzuführen (z.B. Parodontosebehandlung), werden auch diese Kosten übernommen.

Kunststofffüllungen

100% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Die CSS Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%.

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Fällt die Wurzelbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.

Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung

Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten übernimmt.

Entstehend bei der Behandlung Mehrkosten (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), so kommt die CSS Zahnzusatzversicherung zu 100% für diese Mehrkosten auf.

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Fällt die Parodontalbehandlung nicht in den Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.

Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung

Fällt die Parodontosebehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten übernimmt.

Entstehend bei der Behandlung Mehrkosten (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), so kommt die CSS Zahnzusatzversicherung zu 100% für diese Mehrkosten auf.

Fissurenversiegelung

100% Erstattung für Fissurenversiegelungen

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen

Die Zahnzusatzversicherung CSS ZB + ZE Top verzichtet auf eine anfängliche Summenbegrenzung.

Wartezeiten für Zahnbehandlungen

Dieser Tarif verzichtet auf Wartezeiten für Zahnbehandlungen.

Wartezeiten für Kieferorthopädie

Die Wartezeit für Kieferorthopädie beläuft sich auf 8 Monate.

Wartezeiten für Zahnersatz

Die Wartezeit für Zahnersatz beläuft sich auf 8 Monate.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Mindestvertragsdauer

Die Zahnzusatzversicherung der CSS Versicherung kann immer zum Ende des Kalenderjahres (zum 31.12) gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

Haben Sie Ihre Versicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.12.2012 kündigen.

Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz

Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.

Bei Vertragsbeginn vorhandene (herausnehmbare) Prothesen können nicht mitversichert werden.

Versicherung fehlender Zähne

Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.

Ab vier fehlenden Zähnen wird der Antrag abgelehnt.

Tarifliche Besonderheiten

Die Tarife der CSS Versicherung sind mit einem so genannten Schadenfreiheitsrabattsystem ausgestattet. Dieses System funktioniert ähnlich wie im Bereich der KFZ-Versicherung. Bleiben Sie während eines Jahres schadenfrei, also reichen Sie keine Rechnung ein, erhalten Sie im nächsten Jahr einen 5%igen Rabatt auf den Beitrag. Für jedes weitere „schadenfreiet“ Jahr, erhalten Sie weitere 5% Rabatt. Nach 5 Jahren haben Sie den maximalen Rabatt von 25% (SF10) erreicht.

Wird ein Schaden (eine Rechnung) eingereicht, erfolgt eine Rückstufung um 4 Jahre. Hatten Sie also die Schadenfreiheitsklasse 10 (SF10) erreicht, werden Sie bei einem Schaden auf SF 6 zurückgestuft. Zu Vertragsbeginn werden Sie in die Stufe SF 5 eingegliedert.

Die jährliche Zahnreinigung wird nicht als Schaden gewertet. Sie können die Rechnungen für professionelle Zahnreinigungen einreichen und behalten dennoch Ihren Rabatt im nächsten Jahr.

Die Stufen sind wie folgt aufgebaut:

SF 0 100% SF 4 100% SF 8 85%
SF 1 100% SF 5 100% SF 9 80%
SF 2 100% SF 6 95% SF 10 75%
SF 3 100% SF 7 90%

Wurde ein Heil- und Kostenpläne der gesetzlichen Krankenkasse ausgehändigt, sollte dieser auch der CSS Zahnzusatzversicherung in Kopie gesendet werden.

Der Tarif auch Leistungen für reine privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnärzte ohne Kassenzulassung) vor. Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten und Inlays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Bei Zahnbehandlungsmaßnahmen wird eine fiktive Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abgezogen.

Eingereichte Zahnarztrechnungen werden nicht direkt von der CSS-Versicherung bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt über das Callcenter der Roland Assistance in Köln.

Der Beitrag wird ohneAltersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag jährlich Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.

Antragstellung

Da die CSS Zahnzusatzversicherung auf eine anfängliche Leistungsstaffel verzichtet, werden im Antrag sehr umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt.

Bei den Gesundheitsfragen wird unter anderem gefragt, ob in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung, eine kieferorthopädischen Behandlungen, oder eine Versorgung mit einer Aufbiss- bzw. Zahnschienen erfolgte, sowie die Frage nach vorhandenem Zahnersatz, der älter als 10 Jahre ist gestellt.

Wird eine dieser Fragen mit ja beantwortet, müssen Sie mit dem Antrag einen zahnärztlicher Befundbericht mit einreichen.

© Zahnzusatzversicherung.me

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