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ARAG Z50/90
Zahnzusatzversicherung – Tarif ARAG Z50/90
Zahnersatz
Implantate
50-90% Leistung für Implantate (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Der Tarif übernimmt immer 50% der Rechnung. Zur 50%igen Erstattung der ARAG Zahnzusatzversicherung erhalten Sie noch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch erhöht sich die Gesamterstattung auf über 50% und kann je nach Leistung der Krankenkasse sogar auf bis zu 90% anwachsen.
Beispiel: Ein Implantat kostet 1.800 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 288 Euro.
Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 1.188 Euro und entspricht somit 66% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:
- Erstattung Zahnzusatzversicherung 900 Euro (50% von 1800 Euro)
- Erstattung der Krankenkasse 288 Euro
Kronen / Brücken / Prothesen
50-90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Der Tarif übernimmt immer 50% der Rechnung. Zur 50%igen Erstattung der ARAG Zahnzusatzversicherung erhalten Sie noch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch erhöht sich die Gesamterstattung auf über 50% und kann je nach Leistung der Krankenkasse sogar auf bis zu 90% anwachsen.
Beispiel: eine Krone kostet 600 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 122 Euro.
Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 422 Euro und entspricht somit 70% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:
- Erstattung Zahnzusatzversicherung 300 Euro (50% von 600 Euro)
- Erstattung der Krankenkasse 122 Euro
Inlays
50-90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Der Tarif übernimmt immer 50% der Rechnung. Zur 50%igen Erstattung der ARAG Zahnzusatzversicherung erhalten Sie noch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch erhöht sich die Gesamterstattung auf über 50% und kann je nach Leistung der Krankenkasse sogar auf bis zu 90% anwachsen.
Der Tarif sieht keine tarifliche Begrenzung für Inlays vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Beispiel: ein Inlay kostet 500 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 40 Euro.
Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 290 Euro und entspricht somit 66% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:
- Erstattung Zahnzusatzversicherung 250 Euro (50% von 500 Euro)
- Erstattung der Krankenkasse 40 Euro
Keramikverblendungen
50-90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Der Tarif übernimmt immer 50% der Rechnung. Zur 50%igen Erstattung der ARAG Zahnzusatzversicherung erhalten Sie noch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch erhöht sich die Gesamterstattung auf über 50% und kann je nach Leistung der Krankenkasse sogar auf bis zu 90% anwachsen.
Die ARAG Zahnzusatzversicherung kommt für die Kosten von Verblendungen bis zu den 5er-Zähnen auf (sichtbarer Bereich der Zähne). Die Kosten für Verblendungen an den 6er- bis 8er-Zähnen sind nicht erstattungsfähig, da hier keine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Vielmehr handelt es sich hier um rein kosmetische Maßnahmen.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.
Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung. Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung
50% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Der Tarif übernimmt immer 50% der Rechnung. Zur 50%igen Erstattung der ARAG Zahnzusatzversicherung erhalten Sie noch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch erhöht sich die Gesamterstattung auf über 50% und kann je nach Leistung der Krankenkasse sogar auf bis zu 90% anwachsen.
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsset“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssent“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgungt“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgungt“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Kieferorthopädie
Leistung bei Erwachsenen:
Der Tarif ARAG Z50/90 übernimmt bei Erwachsenen 50 % der entstehenden Kosten
für medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen.
Leistung bei Kindern:
Wird eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig und leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 50% der entstehenden Kosten übernommen (z.B. KIG 2).
Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (KIG 3-5), sieht der Tarif der Z50/90 der ARAG Versicherung keine weiteren Leistungen mehr vor. Eventuell entstehende Mehrkosten durch z.B. Kunststoffbrackets müssen privat getragen werden.
Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
50% Leistung für professionelle Zahnreinigung
Für die professionelle Zahnreinigung werden die Kosten bis zu 2 Mal jährlich erstattet. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, wird auch darüber hinaus geleistet.
Die Zahnreinigung sollte über die Ziffer 405 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Ohne Weisheitszähne liegt der Erstattungshöchstsatz für die Zahnreinigung somit bei 59,64 Euro pro Reinigung.
Zusätzlich können Kosten für die Erstellung eines Mundhygienestatus, die Kontrolle des Übungserfolges, die Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, die Fluoridierung der Zähne, sowie die Kosten für die Behandlung überempfindlicher Zähne abgerechnet werden.
Kunststofffüllungen
50% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Die ARAG Z50/90 Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen immer zu 50%. Zusätzlich erhalten Sie noch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch erhöht sich die Gesamterstattung auf über 50% und kann je nach Leistung der Krankenkasse sogar auf bis zu 90% anwachsen.
Beispiel: Eine Kunststofffüllung kostet 120 Euro, die Krankenkasse erstattet einen Festzuschuss in Höhe von 40 Euro.
Die Gesamterstattung in diesem Beispiel liegt bei 100 Euro und entspricht somit 83% der Rechnung. Folgende Erstattungen erhalten Sie im Einzelnen:
- Erstattung Zahnzusatzversicherung 60 Euro (50% von 120 Euro)
- Erstattung der Krankenkasse 40 Euro
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 50% übernommen.
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht der Tarif der ARAG Zahnzusatzversicherung keine Leistung für eventuell darüber hinaus entstehende Mehrkosten vor.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 50% übernommen.
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht dieser Taif keine Leistung für eventuell darüber hinaus entstehende Mehrkosten vor.
Fissurenversiegelung
50% Erstattung für Fissurenversiegelungen.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Die Leistung der ARAG Z50/90 Zahnzusatzversicherung ist in den ersten 2 Jahren wie folgt begrenzt:
Es gelten folgende Begrenzungen:
- Leistungen im ersten Jahr maximal 310 Euro
- Leistungen für das zweite Jahr maximal 620 Euro
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten für Zahnbehandlungen
Die Wartezeit für Zahnbehandlungen beläuft sich auf 3Monate.
Wartezeiten für Kieferorthopädie
Die Wartezeit für Kieferorthopädie beläuft sich auf 8Monate.
Wartezeiten für Zahnersatz
Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beläuft sich auf 8 Monate.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden bei einer gültigen Honorarvereinbarung auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung hinaus erstattet.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsablauf gestellt werden.
Nach Ablauf der 2 Jahre besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses nicht ausgeführt, kann der Vertrag immer mit einer 3-Monatsfrist zum Jahresende gekündigt werden.
Haben Sie Ihre Zahnzusatzversicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.03.2013 kündigen, danach immer zum 31.12 (jeden Jahres).
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Implantate, Inlays, Kronen, Brücken und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Bei Vertragsbeginn vorhandene (herausnehmbare) Prothesen können generell mitversichert werden. Die durch die Prothese ersetzten Zähne werden jedoch als fehlende Zähne gewertet (siehe nachfolgende Regelung für fehlende Zähne).
Versicherung fehlender Zähne
Es können bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden. Pro fehlender Zahn wird ein Zuschlag auf den Tarifbeitrag von 20 % erhoben. Der maximale Zuschlag liegt somit bei 60%.
Ab dem 5. fehlenden Zahn wir der Antrag abgelehnt.
Tarifliche Besonderheiten
Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus.
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Antragstellung
Ist die zu versichernde Person 50 Jahre oder älter, muss mit dem Antrag ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.