Ergo Direkt Premium
Bei Zahnersatzmaßnahmen übernimmt der Tarif 90% der Kosten, für Zahnbehandlungsmaßnahmen liegt die Erstattung bei 100% (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse). Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, auf Wartezeiten und kann zu jedem Monatsende gekündigt werden.
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Leistungs-Schnellübersicht
Zahnersatzkosten werden mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu 90% Erstattet. Hierunter fallen unter anderem Leistungen für Implantate, Brücken, Kronen und Inlays.
Zahnbehandlungen werden in Verbindung mit den gesetzlichen Leistungen zu 100% übernommen. Hierzu gehören Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, sowie Fissurenversiegelung.
Dieser Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen, sowie auf Wartezeiten für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen. In den ersten 4 Jahren greift eine Summenbegrenzung. Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Leistungen im Detail
Zahnersatz, Implantate
90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Der Tarif leistet für die implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen (Diagnostik), die Setzung des Implantates, sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Behandlungen.
Der Tarif sieht keine Begrenzung für Implantate vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Kronen / Brücken / Prothesen
90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Inlays
100% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Der Tarif sieht keine tariflichen Begrenzungen für Inlays vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Keramikverblendungen
90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Die Zahnzusatzversicherung der Ergo Direkt kommt für die Kosten keramischer Verblendungen bis zu den hintersten Backenzähnen auf. Sollte es medizinisch notwendig sein, werden sogar Verblendungen an den Weisheitszähnen erstattet.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert. Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen. Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung
100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgung“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Kieferorthopädie
Die Zahnzusatzversicherung der ERGO Direkt Premium sieht keine Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen (Zahnspangen) vor.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung
Die ERGO Direkt Premium Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für die Zahnreinigung komplett (ohne Begrenzungen in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten). Beachtet werden müssen lediglich die Summenbegrenzungen in den ersten vier Jahren.
Kunststofffüllungen
100% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Die ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%.
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten übernimmt.
Entstehend bei der Behandlung Mehrkosten (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), so kommt die ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung zu 100% für diese Mehrkosten auf.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Fällt die Parodontalbehandlung nicht in den Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Kosten zu 100% übernommen.
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Fällt die Parodontosebehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten übernimmt.
Entstehend bei der Behandlung Mehrkosten (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), so kommt die ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung zu 100% für diese Mehrkosten auf.
Fissurenversiegelung
100% Erstattung für Fissurenversiegelungen
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Der Tarif Ergo Direkt Premium besteht aus vier Bausteinen (ZAB, ZAE, ZBB, ZBE). Die Bausteine ZAB und ZAE übernehmen die Kosten für Zahnersatzmaßnahmen bis zu 90%. Die Bausteine ZBB und ZBE leisten für Zahnbehandlungen zu 100%.
Für Zahnbehandlung (Tarife ZBB+ZBE) gelten folgende Begrenzungen:
– Leistungen im ersten Jahr maximal 500 Euro
– Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.000 Euro
– Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.500 Euro
– Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 2.000 Euro
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Für Zahnersatz (Tarife ZAB+ZAE) gelten folgende Begrenzungen:
– Leistungen im ersten Jahr maximal 500 Euro
– Leistungen in den ersten 2 Jahren maximal 1.000 Euro
– Leistungen in den ersten 3 Jahren maximal 1.500 Euro
– Leistungen in den ersten 4 Jahren maximal 2.000 Euro
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten für Zahnbehandlungen
Dieser Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Wartezeiten für Zahnersatz
Dieser Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Mindestvertragsdauer
Die Zahnzusatzversicherung der ERGO Direkt Versicherung verzichtet auf eine Kündigungsfrist. Der Vertrag kann somit jederzeit zum Ablauf des laufenden Monats gekündigt werden.
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Bei Vertragsbeginn vorhandene (herausnehmbare) Prothesen können nicht mitversichert werden.
Versicherung fehlender Zähne
Bereits bei Vertragsabschluss fehlende Zähne können bei der ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung nicht mitversichert werden.
Tarifbesonderheiten
Der Tarif verzichtet bei der Antragsstellung auf eine Gesundheitsprüfung.
Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten und Kündigungsfristen.
Ein vom Zahnarzt ausgestellte Heil- und Kostenpläne für die gesetzliche Krankenkasse muss auch der ERGO DirektVersicherer in Kopie eingereicht werden.
Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.
Antragstellung
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Es werden keine Fragen zu Ihrem Zahnstatus gestellt.