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R+V Premium + ZV
Zahnzusatzversicherung – Tarif R+V Premium + ZV
Zahnersatz
Implantate
90% Leistung für Implantate, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Der Tarif leistet für die implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen (Diagnostik), die Setzung des Implantates, sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Behandlungen.
Der Tarif sieht keine Begrenzung für Implantate vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Kronen / Brücken / Prothesen
90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Der Tarif sieht keine Begrenzung für Kronen, Brücken und Prothesen vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Inlays
90% Leistung für Inlays, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse), unabhängig vom Bonusheft.
Der Tarif sieht keine tarifliche Begrenzung für Inlays vor (weder in der Anzahl noch in der Höhe der Kosten).
Keramikverblendungen
90% Leistung für Keramikverblendungen, (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Die Zahnzusatzversicherung der R+V Premium + ZV kommt für die Kosten keramischer Verblendungen bis zu den hintersten Backenzähnen auf (7er Zähne). Lediglich Verblendungen für die Weisheitszähne (8er Zähne) sind nicht erstattungsfähig.
Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen
90% Leistung für Funktionsanalyse/ -therapie und Knochenaufbaumaßnahmen.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind mitversichert.
Regelversorgung
100% Leistung für die Regelversorgung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Erhalten Sie einen Zahnersatz auf gesetzlichem Niveau (Regelversorgung) und enthält die Rechnung keinerlei privatärztlicher Vergütungsanteile, so wird die komplette Rechnung übernommen. Die reine „Regelversorgung“ kommt heute aber nur noch selten zum Einsatz.
Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr werden zu 100% erstattet.
Kunststofffüllungen
100% Leistung (inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse).
Die R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkoten bei hochwertigen Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen und dentinadhäsiven Rekonstruktionen genannt, zu 100%
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
100% Leistung für Wurzelbehandlungen ohne Kassenleistung.
Fällt die Wurzelbehandlung nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung diese Kosten zu 100%.
Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung
Keine Leistung für Wurzelbehandlungen mit Kassenleistung.
Fällt die Wurzelbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstandenen Kosten übernimmt. Entstehen bei der Behandlung Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), werden diese Kosten auch nicht von der R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung erstattet.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
100% Leistung für Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung.
Fällt die Parodontalbehandlung nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die der R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung diese Kosten zu 100%.
Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung
Keine Leistung Parodontalbehandlung mit Kassenvorleistung.
Fällt die Parodontalbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, kann es dennoch vorkommen, dass die Krankenkasse nicht alle entstandenen Kosten übernimmt. Entstehen bei der Behandlung Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden (z.B. bei Anwendung neuer Verfahren), werden diese Kosten auch nicht von der R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung erstattet.
Fissurenversiegelung
100% Erstattung für Fissurenversiegelung.
Kosten für Fissurenversiegelung werden zu 100% erstattet, maximal jedoch 1x pro Jahr.
Kieferorthopädie
Leistung bei Erwachsenen:
Der Tarif R+V Premium + ZV sieht keine Leistung bei Erwachsenen vor.
Leistung bei Kindern, bei Beginn der Behandlung vor dem 18. Lebensjahr:
Wird eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig und leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 90% der entstehenden Kosten erstattet (z.B. KIG 2), maximal jedoch 2.000 €.
Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (KIG 3-5), dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung zudem anfallende Mehrkosten, die nicht von der Kasse getragen werden, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen / Summenbegrenzungen
Die Leistung der R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt begrenzt:
Für Zahnersatzmaßnahmen:
- Leistungen im 1. Jahr maximal 1.000 Euro
- Leistungen im 2. Jahren maximal 2.000 Euro
- Leistungen im 3. Jahren maximal 3.000 Euro
- Leistungen im 4. Jahren maximal 4.000 Euro
Das entspricht somit bis zu 10.000 Euro (1.000 € + 2.000 € + 3.000 € + 4.000 €) für die ersten vier Jahre.
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen für Zahnersatz.
Für Zahnbehandlungen
- Leistungen im 1. Jahr 250 Euro
- Leistungen im 2. Jahren 500 Euro
Dies entspricht somit 750 Euro (250 € + 500 €) für die ersten beiden Jahre.
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen für Zahnbehandlungen.
Wartezeiten für Zahnbehandlungen
Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten. Die tariflichen Leistungen können somit ab dem 1. Tag in Anspruch genommen werden.
Wartezeiten für Zahnersatz
Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten. Die tariflichen Leistungen können somit ab dem 1. Tag in Anspruch genommen werden.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Als Versicherungsjahr ist hier das Kalenderjahr zu verstehen. Das erste Versicherungsjahr endet bei der R+V Versicherung immer zum 31.12. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf, also immer zum 31.12 eines Jahres kann der Vertrag beendet werden.
Haben Sie Ihre Zahnzusatzversicherung zum Beispiel zum 01.04.2011 abgeschlossen, so können Sie die Zahnzusatzversicherung erstmals zum 31.12.2013 kündigen, danach immer zum 31.12 (jeden Jahres).
Versicherungsschutz für vorhandenen Zahnersatz
Bereits vorhandene Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, und Füllungen gelten als mitversichert, sofern diese bei Vertragsabschluss voll intakt waren und kein Austausch geplant, angeraten oder beabsichtigt wurde.
Versicherung fehlender Zähne
Fehlende Zähne können im Tarif R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung nicht mitversichert werden und werden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.
Tarifliche Besonderheiten
Die Beiträge der R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung wurden mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung, wie dies bei anderen Versicherungstarifen der Fall ist.
Der Tarif verzichtet auf vertragliche Wartezeiten. Leistungen können somit ab den ersten Tag in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich verzichtet die R+V Premium + ZV Zahnzusatzversicherung auf eine Gesundheitsprüfung. Der Tarif ist damit einfach und unkompliziert für jeden abzuschließen.
Der Tarif der R+V Premium + ZV leistet auch für Behandlungen beim reinen Privatzahnarzt (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein pauschaler Betrag in Höhe von 35% vom Rechnungsbetrag als fiktive Krankenkassenleistung angesetzt wird und der Erstattungsbetrag hierdurch gekürzt wird.
Vor umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan bei der Versicherung einzureichen.
Antragstellung
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
Versicherungsbedingungen Zahnzusatzversicherung – Tarif R+V Premium + ZV
Die Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung – Tarif R+V Premium + ZV können Sie hier einsehen:
Versicherungsbedingungen
Zahnzusatzversicherung – Tarif R+V Premium + ZV.
Alternativ können Sie die Versicherungsbedingungen auch als
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